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   VGH Bayern, 08.01.2010 - 11 CS 09.1966   

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https://dejure.org/2010,72355
VGH Bayern, 08.01.2010 - 11 CS 09.1966 (https://dejure.org/2010,72355)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.01.2010 - 11 CS 09.1966 (https://dejure.org/2010,72355)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Januar 2010 - 11 CS 09.1966 (https://dejure.org/2010,72355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis;Anwendung der EuGH-Rechtsprechung vom Juni 2008 auch auf Sachverhalte, die davor entstanden sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2010 - 11 CS 09.1966
    Dementsprechend ist die Vorschrift auch auf Rechtsverhältnisse anzuwenden, die vor Erlass des auf das Auslegungsersuchen ergangenen Urteils entstanden sind (vgl. EuGH vom 15.12.1995 Az. C-415/93 und BVerwG vom 11.12.2008 E 132/315).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2010 - 11 CS 09.1966
    Die in den Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06 bzw. Az. C-334/06 bis C-336/06) aufgestellten Grundsätze zur Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG für eine zulässige Nichtanerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten EU-Fahrerlaubnis kommen - wie vom Erstgericht richtig dargelegt - auch im Fall des Antragstellers zur Anwendung.
  • VG Augsburg, 12.03.2010 - Au 7 K 09.828

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein

    Die Beschwerde des Klägers gegen diesen Beschluss wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Januar 2010 (Az. 11 CS 09.1966) zurück.

    Bereits im Eilverfahren, im Beschluss vom 29. Juli 2009 (Az. Au 7 S 09.829) und in der dazu ergangenen Beschwerdeentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 8. Januar 2010 (Az. 11 CS 09.1966) wurde ausgeführt, dass die in den o.g. Urteilen des Europäischen Gerichtshofes vom 26. Juni 2008 aufgestellten Grundsätze zur Auslegung der Richtlinie 91/439/ EWG für eine zulässige Nichtanerkennung der in einem anderen Mitgliedsstaat erteilten EU-Fahrerlaubnis auch im Fall des Klägers zur Anwendung kommen.

  • VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756

    Feststellung der Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland;

    Eine unzulässige Rückwirkung liegt darin nicht (BVerwG a.a.O.; BayVGH v. 8.1.2010 - 11 CS 09.1966 - Juris).
  • VG München, 10.03.2010 - M 1 S 10.738

    Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines Sperrvermerks

    Eine unzulässige Rückwirkung liegt darin nicht (BVerwG a.a.O.; BayVGH v. 8.1.2010 - 11 CS 09.1966 - Juris).
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